Filmfest Hamburg

General terms and conditions of

Filmfest Hamburg

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Filmfest Hamburg gGmbH, Mönckebergstraße 18, 20095 Hamburg, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Filmfest Hamburg gGmbH, Mönckebergstraße 18, 20095 Hamburg, DE

    3. Die vivenu GmbH, Völklinger Straße 33, 40221 Düsseldorf, Deutschland, gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“), die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weitergegeben werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

    2. Sofern Tickets über die auf dieser Website zur Verfügung gestellte Wiederverkaufsfunktion weiterveräußert werden, gelten die folgenden Bedingungen:

      1. Die Wiederverkaufsfunktion steht nur für Tickets zur Verfügung, die vom Veranstalter über die vivenu-Services ordnungsgemäß erworben wurden (sog. Sekundärmarkt). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Wiederverkaufsfunktion für einzelne Veranstaltungen, Ticketarten und -kategorien oder zu bestimmten Zeitpunkten einzuschränken oder auszuschließen, insbesondere aufgrund vertraglicher Vorgaben von Partnern (z.B. Künstlern, Spielstätten) oder behördlicher Auflagen. Es besteht kein Anspruch auf Stornierung oder Weiterverkauf von Tickets.

      2. Mit Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt erklärt der verkaufende Endkunde („Erstkäufer“) verbindlich, das Ticket an den Veranstalter zu dem ursprünglichen Ticketpreis (Nennwert) oder zu dem gemäß Ziff. 5.2.3 festgelegten Preis („Zweitmarktpreis“) zurückzugeben bzw. zu verkaufen, sobald ein anderer Endkunde („Zweitkäufer“) das Ticket erwirbt. Im Falle eines erfolgreichen Weiterverkaufs überträgt der Veranstalter das Ticket auf den Zweitkäufer. Das ursprünglich an den Erstkäufer ausgestellte Ticket wird storniert bzw. invalidiert, während ein neues Ticket für den Zweitkäufer erstellt wird.

      3. Der Veranstalter kann für den Weiterverkauf von Tickets feste Preise oder eine Preisspanne vorgeben. Es können zusätzliche Gebühren für den Wiederverkauf anfallen.

      4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verkaufsreihenfolge von direkt vom Veranstalter angebotenen Tickets und über die Wiederverkaufsfunktion angebotene Tickets („Sekundärmarkttickets“) zu steuern. Insbesondere können zuerst noch verfügbare Tickets verkauft werden, bevor Sekundärmarkttickets zum Verkauf angeboten werden. Sofern mehrere Sekundärmarkttickets für denselben Bereich oder dieselbe Kategorie (z.B. in Stehblöcken) verfügbar sind, erfolgt die Auswahl der zum Verkauf stehenden Sekundärmarkttickets nach einem vom Veranstalter festgelegten, nicht-diskriminierenden Faktor, der u.a. den Zeitpunkt des Einstellens in den Sekundärmarkt berücksichtigt.

      5. Der Kunde wird über den Status des zum Wiederverkauf angebotenen Tickets per E-Mail informiert. Insbesondere erhält der Erstkäufer nach erfolgreichem Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt eine Bestätigung per E-Mail. Der Erstkäufer kann das Ticket jederzeit und solange aus dem Sekundärmarkt entfernen, bis sich das Ticket im Warenkorb eines Zweitkäufers befindet. Sollte ein zum Weiterverkauf angebotenes Ticket nicht verkauft werden (z.B. wegen Ablaufs der Veranstaltung, Stornierung), erhält der Erstkäufer eine entsprechende Mitteilung.

      6. Nach erfolgreichem Weiterverkauf zahlt der Veranstalter dem Erstkäufer den Zweitmarktpreis zuzüglich etwaiger Gebühren. Die Auszahlung erfolgt gemäß vereinbarter Zahlungsmethode.

      7. Ein über die Wiederverkaufsfunktion erworbenes Ticket kann vom Zweitkäufer gemäß der Regelungen dieser Ziff. 5 über die Wiederverkaufsfunktion erneut zum Weiterverkauf angeboten werden. Es gelten insofern die Voraussetzungen und Bedingungen wie für den Erstkäufer.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht am Sitz des Veranstalters unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Sofern der Endkunde Verbraucher im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ist, bleiben die gesetzlich zwingenden Vorschriften (insbesondere des Verbraucherschutzes) unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu der Sitz von vivenu.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der FILMFEST HAMBURG gGmbH

    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

    Anwendungsbereich, zusätzliche AGB für Online-Ticketkauf

    • Gegenstand dieser AGB

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besuchern von FILMFEST HAMBURG 2025 (nachfolgend „Sie“ genannt) und der Filmfest Hamburg gGmbH, Mönckebergstraße 18, 20095 Hamburg (nachfolgend „FILMFEST HAMBURG“ genannt).

    Für den Online-Ticketkauf über unseren Ticketanbieter vivenu gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen in Abschnitt 2.

    Ergänzende Bestimmungen für den Online-Ticketkauf über vivenu

    • Vertragsschluss

    Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorgangs über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen Ihnen und FILMFEST HAMBURG zustande. vivenu ist Anbieterin der Technologieplattform und kein Veranstalter. Zwischen Ihnen und vivenu kommen keine Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen zustande.

    • Ticketform

    Sie erhalten nach dem Kaufprozess eine Bestellbestätigung und anschließend Tickets in der vom Veranstalter vorgegebenen Form (z. B. PDF, Wallet, Hardticket). Die alleinige Vorlage der Bestellbestätigung berechtigt nicht zum Einlass.

    • Ticketprüfung

    Sie sind verpflichtet, die Tickets nach Zugang unverzüglich auf Richtigkeit (Anzahl, Preis, Veranstaltung, Ort, Datum, Sitzplatz etc.) zu prüfen und Fehler binnen fünf Werktagen beim Veranstalter oder bei vivenu zu reklamieren.

    • Wiederverkauf

    - Tickets dürfen ausschließlich privat genutzt werden. Der gewerbliche Weiterverkauf ist untersagt.

    - FILMFEST HAMBURG behält sich vor, Tickets bei missbräuchlicher Nutzung oder unzulässigem Weiterverkauf zu sperren.

    • Technische Störungen

    vivenu gewährleistet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Für Verzögerungen, Übertragungsfehler oder Ausfälle übernimmt vivenu keine Haftung.

    • Vorrangregelung

    Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und den vivenu-AGB haben die vorliegenden AGB Vorrang.

    Programm, Änderungen, Verlegungen und Absagen von Veranstaltungen

    Informationen über das Programm und die Veranstaltungen (Kino, Spielzeit) finden Sie auf der Webseite sowie in den öffentlichen Ankündigungen von FILMFEST HAMBURG.

    FILMFEST HAMBURG ist jederzeit zu Änderungen der Anfangszeiten oder des Kinosaals berechtigt. Im Fall von unvorhersehbaren Ereignissen, insbesondere bei höherer Gewalt, behält sich FILMFEST HAMBURG Änderungen des Programms sowie die Verlegung oder Absage von Veranstaltungen vor.

    Sämtliche Tickets sind im Fall einer Änderung oder Verlegung weiterhin gültig. Bei Änderungen des Kinosaals haben Sie – soweit möglich – Anspruch auf ein Ticket der gleichen Sitzplatzkategorie.

    Sollten Sie eine Veranstaltung aufgrund der geänderten Spielzeit (Datum/Anfangszeit) oder einer Programmänderung nicht besuchen können bzw. wollen, erstattet Ihnen FILMFEST HAMBURG den Ticketpreis. Voraussetzung hierfür ist die Rückgabe des Tickets im Original an die Ticketing-Abteilung von FILMFEST HAMBURG (ticketing@filmfesthamburg.de) bis eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn der Ersatzveranstaltung.

    Ticketkauf

    • Ticketkauf an Tages-/Abendkassen

    Tickets können ab dem 11.09.2025 an den Kassen der Festivalkinos (Abaton, Metropolis, Passage Kino, Studio-Kino), im Levantehaus, Mönckebergstraße 7, 20095 Hamburg (DO, 11.09. & FR, 12.09. 11:00-19:00 Uhr, SA, 13.09. 10:00-18:00 Uhr), sowie ab dem 26.09.2025 im CinemaxX Dammtor erworben werden. Der Verkauf erfolgt während der regulären Öffnungszeiten der zuvor genannten Vorverkaufsstellen.

    • Online-Ticketkauf

    Tickets können ab dem 11.09.2025 auch online über unseren Ticketanbieter vivenu gebucht werden (vgl. Abschnitt 2).

    • Erwerb von ermäßigten Tickets

    Beim Erwerb von ermäßigten Tickets haben Sie an der Kasse einen entsprechenden Berechtigungsnachweis mit Lichtbild vorzulegen. Sollte die Kasse hierauf – gleich aus welchem Grund – verzichten, sind Sie trotzdem zur Vorlage des Berechtigungsnachweises beim Einlass in die betreffende Veranstaltung verpflichtet.

    • Reservierte Tickets / Last-Minute-Verkauf

    Ticketreservierungen sind nur in Ausnahmefällen nach freiem Ermessen von FILMFEST HAMBURG möglich. Ticketreservierungen sind – wenn überhaupt – nur direkt bei FILMFEST HAMBURG möglich. Sollte FILMFEST HAMBURG Ticketreservierungen vornehmen, sind die betreffenden Tickets spätestens 30 Minuten vor Beginn der Anfangszeit an der Kasse des Kinosaals abzuholen und zu bezahlen. FILMFEST HAMBURG behält sich vor, die Sitzplätze für reservierte, aber nicht rechtzeitig abgeholte und bezahlte Tickets neu zu verkaufen (nachfolgend „Last-Minute-Verkauf“ genannt). Im Fall eines Last-Minute-Verkaufs verliert das reservierte Ticket seine Gültigkeit. Dem Inhaber des reservierten Tickets stehen in diesem Fall keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen FILMFEST HAMBURG zu.

    • Kein Widerrufs- und Rückgaberecht

    Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies ist bei Kinovorführungen der Fall. Bitte beachten Sie daher, dass beim Kauf von Tickets kein Widerrufsrecht besteht.

    • Kein Umtausch von Tickets

    Ein Umtausch von Tickets ist ausgeschlossen.

    Sonderbestimmungen für den Ticketkauf

    Sonderbestimmungen für Online-Spezial-Ticket

    Das 10er-Online-Spezial ist ausschließlich online erhältlich und solange der Vorrat reicht. Für jede Vorstellung können innerhalb eines Spezials maximal zwei Tickets gebucht werden. Es ist möglich, das Online-Spezial zu kaufen und die Vorstellungen zu einem späteren Zeitpunkt auszuwählen. Das Online-Spezial ist für jede Vorstellung von FILMFEST HAMBURG 2025 gültig, außer für den Eröffnungs- und den Abschlussfilm sowie den Douglas Sirk Preis. Ein Umtausch von Online-Spezial-Tickets ist nicht möglich.

    Sonderbestimmungen für HaspaJoker Kunden

    HaspaJoker Kunden erhalten online über den HaspaJoker-Ticketshop oder an den Kinokassen gegen Vorlage ihrer HaspaJoker Card 10% auf den Normalpreis (Nachmittag- und Abendtickets). Ausgenommen sind das MICHEL Kinder und Jugend Filmfest, der Eröffnungs- und der Abschlussfilm sowie der Douglas Sirk Preis. Siehe auch https://www.haspajoker.de/agb

    Sonderbestimmungen für den Tag des freien Eintritts am 03. Oktober 2025

    Der Eintritt in alle Filme, die am 03. Oktober 2025 im Rahmen von FILMFEST HAMBURG gezeigt werden, ist kostenlos. Pro Person können bis zu fünf Tickets für den Tag des freien Eintritts an allen VVK-Stellen sowie online vorab gebucht werden.

    Veranstaltungsbesuch

    • Einlass / Kein Zutritt nach Beginn der Vorführung

    Der Einlass in eine Veranstaltung ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Es ist der Sitzplatz einzunehmen, der auf dem Ticket der jeweiligen Vorführung abgedruckt ist. Sofern mit FILMFEST HAMBURG in Textform nicht anders vereinbart, berechtigt die alleinige Vorlage einer Bestellbestätigung oder Rechnung nicht zum Einlass oder Veranstaltungsbesuch.

    Nach Vorstellungsbeginn besteht kein Anspruch auf Einlass. Der Sitzplatzanspruch verfällt. Das betreffende Ticket ist in diesem Fall nicht mehr gültig. Dadurch frei gewordene Plätze werden gegebenenfalls durch Last-Minute-Tickets neu vergeben.

    • Ermäßigte Tickets

    Sofern Sie ein ermäßigtes Ticket nutzen, haben Sie am Einlass einen entsprechenden Berechtigungsnachweis mit Lichtbild vorzulegen.

    • Besitz des Tickets während der Veranstaltung

    Sie müssen während der gesamten Dauer des Veranstaltungsbesuches im Besitz eines gültigen Tickets sein. Verstöße gegen diese Verpflichtung können eine Straftat darstellen und Schadensersatzansprüche der Filmverleihunternehmen auslösen.

    • Zutritt von Kindern und Jugendlichen zu Veranstaltungen

    Zum Schutz der Kinder ist Personen unter drei Jahren der Zutritt zu Kinovorstellungen nicht gestattet. Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr ist der Zutritt nur in Begleitung einer Begleitperson gestattet. Die Begleitperson ist zur ständigen Beaufsichtigung des Kindes verpflichtet.

    Kinder und Jugendliche erhalten nur Zutritt zu Filmvorführungen, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben wurden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Es ist nicht erlaubt, Kinder in Filme mit einer ungeeigneten FSK-Freigabe mitzunehmen. Die Altersfreigaben für die Filme sind auf der Webseite von FILMFEST HAMBURG veröffentlicht.

    Bestehen Zweifel über das Alter, ist FILMFEST HAMBURG oder das jeweilige Kino berechtigt und verpflichtet, das Alter zu überprüfen. Bei fehlender Legitimation ist das Kind oder der Jugendliche vom Zutritt zur betreffenden Veranstaltung ausgeschlossen.

    • Verhalten im Kino und während der Veranstaltungen

    Die Mitnahme von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken in das Kino ist nicht gestattet. Die Mitnahme von sperrigen oder gefährlichen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen, Waffen, gefährlichen Werkzeugen, Sprühdosen, Lärminstrumenten, Laserstiften, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln und Tieren – mit Ausnahme solcher, die zur Unterstützung bei körperlicher oder geistiger Behinderung erforderlich sind – ist nicht gestattet.

    In allen Festivalkinos herrscht Rauchverbot. Mobiltelefone dürfen während der Vorstellung im Kinosaal nicht genutzt werden und sind lautlos zu stellen.

    • Verbot zur Anfertigung von Aufnahmen

    Die Mitnahme von Bild-, Film- und Tonaufnahmegeräten ist mit Ausnahme von Mobiltelefonen nicht gestattet. Es ist ferner nicht gestattet, Ton-, Bild-, oder Filmaufnahmen der Filmvorführungen oder der Kinos/Veranstaltungsräume zu erstellen oder solche Aufnahmen ganz oder teilweise über das Internet, soziale Netzwerke (Instagram, TikTok, Facebook etc.) oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

    • Hausrecht / Sicherheitsmaßnahmen (Kontrollen)

    Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs einer Veranstaltung sind Sie verpflichtet, den Anweisungen von FILMFEST HAMBURG oder der Mitarbeiter des jeweiligen Kinos Folge zu leisten.

    Zur Sicherheit können am Einlass Personen- und Taschenkontrollen erfolgen.

    • Zutrittsverweigerung / Beendigung des Veranstaltungsbesuchs

    FILMFEST HAMBURG und/oder der jeweilige Kinobetreiber haben das Recht, Ihnen den Zutritt oder Besuch zum Veranstaltungsort – auch nach bereits erfolgtem Einlass – zu verweigern.

    Besucheraufnahmen für öffentliche Berichterstattungen und zur Bewerbung

    FILMFEST HAMBURG ist berechtigt für die öffentliche Berichterstattung sowie zur Eigenwerbung selbst durch beauftragte oder autorisierte Dritte (z.B. Presse/Medien) unabhängig voneinander Film-/Bild-, Ton- oder Bildtonaufnahmen von Veranstaltungen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 DS-GVO zu erstellen, die Sie als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Aufnahmen können durch FILMFEST HAMBURG sowie den jeweils autorisierten Dritten (z.B. Presse, sonstige Medien) gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden. Gleiches gilt, wenn Sie sich direkt filmen und/oder aufnehmen lassen (z.B. für ein Besucherinterview). Ihre Rechte gemäß § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz bleiben unberührt.

    Haftung

    • (1) FILMFEST HAMURG haftet Ihnen gegenüber unbegrenzt für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) entstehen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Ferner haftet FILMFEST HAMBURG Ihnen gegenüber unbegrenzt für Schäden, die vom FILMFEST HAMBURG oder deren Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht wurden.

    • (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FILMFEST HAMBURG – vorbehaltlich Ziffer 6.1 lit. (1) AGB – für Schäden, die sich aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ergeben, in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.

    • (3) vivenu haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Ausfälle der Plattform, technische Störungen, fehlerhafte Übertragungen oder im Zusammenhang mit Veranstaltungen übernimmt vivenu keine Haftung.

    • Haftung für technische Mängel

    Treten bei einer von Ihnen besuchten Veranstaltung größere technische Mängel auf (dauerhafte Ton- oder Bildstörungen, unvollständige Vorführung des Films, Vorführung des Films mit einer technisch bedingten Unterbrechung von mehr als 30 Minuten Dauer), haben Sie Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.

    • Haftung für Erfüllungsgehilfen

    Ziffern 6.1 und 6.2 AGB gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FILMFEST HAMBURG, wenn Ansprüche direkt gegen sie geltend gemacht werden.

    • Eingeschränkte Haftungsbeschränkung

    Die sich aus Ziff. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit FILMFEST HAMBURG den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit FILMFEST HAMBURG mit Ihnen eine Vereinbarung über die Beschaffenheit getroffen hat.

    Alternative Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

    FILMFEST HAMBURG und vivenu sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    Nebenabreden / Schriftform

    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

    Stand: 05.09.2025